Verschärfte Corona-Regeln für die Halle

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Liebe Tennisspielerinnen und Tennisspieler, liebe Abonnenten, liebe Nutzer unserer Tennishalle,

Aufgrund der Sorge vor der befürchteten Welle infolge der Omikron-Variante wurden die Ausnahmeregelungen seit Montag, den 27.12.2021 geändert und verschärft. Nach wie vor befinden wir uns in der Alarmstufe II und es gilt die 2G+ Vorgabe.

Das Verfahren mit der Übermittlung der Test-Zertifikate hat sich bewährt. Weiterhin müssen die Testzertifikate – eigene Selbsttests sind nicht zulässig – vor Spielbeginn per SMS oder WhattsApp an die Rufnummer 0173-6487750 übermittelt werden. Die Zertifikate werden dann gesichtet und die Erfüllung der Kriterien dokumentiert.

Für das Spielen in unserer Tennishalle bedeutet dies jetzt konkret:

  • Das Tennisspiel in der Halle ist nur unter Einhaltung der 2G+ Regel gestattet. Das bedeutet, man muss vollständig geimpft oder genesen sein PLUS entweder
    • Einen aktuellen zertifizierten Schnelltest nachweisen
    • Eine Auffrischungsimpfung (Boosterimpfung) nachweisen
    • Zu einer der Ausnahmegruppen gehören, die auf den Landesseiten unter Link Corona VO BaWü Corona-Regeln PDF Übersicht aufgelistet sind
  • Personen, deren Vollimmunisierung nicht länger als 3 Monate zurückliegt, benötigen keinen zusätzlichen Test.
  • Personen, für die es keine Empfehlung für eine Auffrischimpfung der STIKO gibt, also bspw. vollständig geimpfte Kinder und Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre und Schwangere im ersten Schwangerschafts-drittel benötigen keinen zusätzlichen Test.
  • Die Impf- und Genesenennachweise und Testzertifikate müssen in digital lesbarer Form (QR-Code) vorliegen und zum Spielen mitgenommen werden. Verantwortlich hierfür ist jeder Abonnent, Spontanbucher und Mitspieler. Die Nachweise müssen vom Betreiber der Tennishalle überprüft und dokumentiert werden.
  • Zur Dokumentation der Nachweise müssen alle Abonnenten, Spontanbucher und Mitspieler den Impf- oder Genesenennachweis einmalig per Mail an die Mailadresse hallenstunden@tennisclub-ketsch.de oder per SMS an die Rufnummer 0173-6487750 übermitteln. Die Nachweise werden in einer Namensliste archiviert, die Zertifikate umgehend gelöscht.
  • Zur Dokumentation der Testzertifikate muss der Abonnent oder Bucher die Testzertifikate aller Mitspieler sammeln und bis spätestens 2 Stunden vor Spielbeginn per SMS an die Rufnummer 0173-6487750 übermitteln. Sind die Testzertifikate fehlerhaft oder nicht vorhanden, wird die Buchung storniert. Die Dokumente werden nach Sichtung umgehend gelöscht, es wird lediglich ein Eintrag in eine Dokumentationsliste der Hallenstundenbelegung durchgeführt.
  • Das Vorliegen der Nachweise wird bei stichprobenartigen Überprüfungen durch Mitglieder des Vorstandes und das Trainerteam validiert.
  • Die Kontroll- und Dokumentationspflicht der Einhaltung der 2G+ Regel obliegt dem jeweiligen Hallenbetreiber, der wir durch das oben genannte Verfahren nachkommen. Es ist unmöglich, die Nachweise in der Halle zu überprüfen.
  • Die Tennishalle darf nur mit Mund-Nase-Bedeckung betreten und verlassen werden, beim Spielen wird diese Mund-Nase-Bedeckung abgenommen.
  • Kinder, die das 6-te Lebensjahr noch nicht vollendet haben oder noch nicht eingeschult sind, sind von der Testpflicht ausgenommen.

Somit wurde der Personenkreis der Spieler, die ein Testzertifikat vorlegen müssen, erweitert. Bitte beachtet dies! Eine Zusammenfassung der Regelungen für Sportstätten ist angehängt.

Es ist ein großer Aufwand sowohl für alle Spieler als auch für den Club als Betreiber.  Aber wir sind zuversichtlich, den Spielbetrieb insbesondere auch für unser Trainerteam und die Kinder und Jugendlichen sicherstellen zu können und gleichzeitig die Infektionsgefahr für alle minimieren zu können.

Bitte haltet Euch konsequent an die Vorgaben und das Prozedere.

Bleibt gesund und habt viel Spaß beim Spiel in unserer Tennishalle. Wir wünschen Euch allen einen guten Rutsch in ein gutes und gesundes neues Jahr.

Mit sportlichen Grüßen

Jürgen Hoffmann
(1.Vorstand TC Ketsch)

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